In meinem letzten Artikel habe ich bereits erklärt, welche Gesetzte und Vorschriften für das Planen und Bauen von Wohngebäuden in NRW gelten. Nachfolgend beschreibe ich die Vorgaben für die einzelnen Bauteile, welche für barrierefreie Planungen von Bedeutung sind. Im Nächsten Teil werde ich dann auf die Bereiche/Räume und Bewegungsflächen eingehen, welche zu beachten sind.Die nachfolgenden Angaben gelten für zu errichtende Wohngebäude in Nordrheinwestfalen, sie gelten nicht für öffentliche Gebäude oder für andere Bundesländer.Die DIN 4108-2 unterscheidet innerhalb von Wohnungen zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen. Die Vorgaben der DIN für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen (Kennzeichnung: R) sind komplett in den Technischen Baubestimmungen komplett ausgenommen und müssen darum auch nicht zwingend beachtet werden. Des Weiteren sind diverse Änderungen der DIN 4108-2 in den Technischen Baubestimmungen aufgeführt.
Maßgebliche Bauteile:
Türen allgemein:
Es wird unterschieden in Türen (z.B. Haustüren, Flurtüren, Kellertüren), Wohnungseingangstüren (WE-Türen) und Wohnungstüren (Innentüren).Türen:
- Müssen wahrnehmbar sein
- Leicht zu öffnen und zu schließen (konkretere Vorgaben siehe DIN 4108-2, 4.3.3.3)
- Müssen Schwellenlos sein (hier ist wirklich eine 0-Schwelle gemeint, Schwellen bis 2 cm Höhe sind nicht zulässig!)
- Lichte Durchgangsbreite > 90 cm
- Lichte Durchgangshöhe > 205 cm
- Leibungstiefe < 26 cm
- Abstand Drücker zu angrenzenden Bauteilen und Ausstattungselementen > 50 cm (dies wird häufig übersehen)
- Höhe von Drückern, Griffen und Tastern OFF von 85-105 cm zulässig
- Für automatische Türsysteme gelten noch weitere Vorgaben (siehe DIN 4108-2, 4.3.3.2, Tabelle 1)
- Greifgünstige Drücker wie z.B. bogen- oder U-förmige Griffe
- Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen müssen für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein
- Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen müssen sicher erkennbar sein durch Markierungen
Wohnungseingangstüren (WE-Türen)
- Selbe Vorgaben wie Türen jedoch ohne Vorgaben der Bedienhöhen der Drücker
- Selbe Vorgaben wie Türen jedoch brauchen die Bewegungsflächen wohnungsseitig (innerhalb der Wohnung) nicht beachtet werden.
- Der Abstand > 50 cm vom Drücker zum angrenzenden Bauteil oder Ausstattungselement braucht wohnungseitig nicht eigehalten zu werden.
Wohnungstüren (Innentüren)
- Drückergarnituren bogen- oder U-förmig ausbilden
- Senkrechte Bügel bei Schiebetüren (Drehgriffe und eingelassene Griffe sind ungeeignet)
- Schwellenlos
- Lichte Durchgangsbreite > 80 cm (Rohbaumaß > 88,5 cm)
- Lichte Durchgangshöhe > 205 cm (Rohbaumaß > 213,5 cm)
- Drehflügeltüren dürfen bei notwendigen Sanitärräumen nicht in den Sanitärraum schlagen
- Türen von notwendigen Sanitärräumen müssen von außen entriegelt werden können
Bodenbeläge
- Keine Anforderungen
- Siehe jedoch auch in Sanitärräumen rutschhemmende Bodenbeläge im Duschplatzbereich
Aufzugsanlagen
- Gegenüber der lichten Öffnung von Aufzugstüren dürfen keine abwärts führenden Treppen angeordnet werden, wenn unvermeidbar => Abstand > 3,00 m
- Lichte Öffnung von Aufzugstüren > 90 cm Müssen mindestens den Angaben Tabelle 1 DIN 81-70:2000-09 Typ 2 entsprechen:
- 630 kg
- Lichte Fahrkorbbreite: 1 100 mm
- Lichte Fahrkorbtiefe: 1 400 mm
- Zugänglichkeitsgrad: Der Fahrkorb nimmt eine Rollstuhlbenutzer und eine Begleitperson auf
Handläufe
Keine AnforderungenOrientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen
Keine AnforderungenRampen
Maßliche Anforderungen- Es sind Radabweiser von > 10 cm anzubringen
- Es sind beidseitig Handläufe vorzusehen, Höhe 85 – 90 cm über OFF
- Handlauf:
- runder oder ovaler Querschnitt mit Durchmesser zwischen 3 – 4,5 cm
- Abstand zu benachbarten Bauteilen (z.B. Wand) > 5 cm
- Halterungen unterseitig angebracht
- Abgerundeter Abschluss von frei in den Raum ragenden Handlaufenden
Warnen / Orientieren / Informieren / Leiten
Keine AnforderungBedienelemente / Kommunikationsanlagen / Ausstattungselemente
Keine AnforderungFenster
- Ein Teil der Fenster je Wohnung muss in sitzender Position einen Durchblick ermöglichen
- Durchblick möglich bei Fensterbrüstungen von 60 cm über OFF
- Bei Fenstertüren zu Freisitzen ist eine Schwelle < 2 cm zulässig