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Wie plane ich barrierefreie Wohnungen in Nordrheinwestfalen? Welche Gesetze und Verordnungen gelten eigentlich?

Immer wieder stehen Planer im Wohnungsbau vor der Herausforderung nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen barrierefreie Wohngebäude zu planen. Oft setzt sich die Misere in der Ausführung oder bei der Abnahme mit den Bauordnungsämtern fort.
Was zählt den jetzt? Die Landesbauordnung, die Technischen Baubestimmungen, die DIN-Normen oder alles ein bisschen?
Baurecht ist Ländersache. Unsere aktuelle Landesbauordnung, die BauONRW, ist am 1. Januar 2019, in Kraft getreten, d.h. sie ist derzeit geltendes Recht und unter anderem für alle neu zu errichtenden Gebäude anzuwenden. In § 49 wird erstmals konkret festgelegt, dass alle Wohnungen in Häusern der Gebäudeklasse 3-5 barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Des Weiteren werden noch Vorgaben im §39 zu den Aufzügen, im §47 zu den erforderlichen Abstellflächen für Kinderwagen und Rollatoren sowie im §8 für die barrierefreie Erreichbarkeit von Spielplätzen gemacht.

Was heißt denn jetzt konkret barrierefrei?

Das Bauministerium gibt die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrheinwestfalen“ (VV TB NRW 2019-06) heraus. In diesen Baubestimmungen werden die Vorgaben der Landesbauordnung konkretisiert. Im Teil B werden unter anderem die technischen Anforderungen für die Planung und Ausführung von barrierefreien Wohnungen beschrieben. In der Anlage A 4.2 wird Bezug auf die Errichtung von barrierefreie Wohnungen genommen. Die Baubestimmung gibt vor, dass für die Planung und Ausführung von Wohnungen die DIN 18040-2: 2011-09 gelten soll, jedoch mit Ausnahmen und Änderungen. Genau diese Ausnahmen und Änderungen machen die Sache etwas kompliziert. D.h. heißt konkret, man muss die Landesbauordnung, die Technische Baubestimmung und die DIN 18040-2 gleichzeitig beachten. Hier kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, Verwechselungen und Fragen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich aus der Landesbauordnung heraus konkretere Vorgaben in den Technischen Baubestimmungen und der DIN 18040-2 finden lassen.
In den nachfolgenden Artikeln werde ich noch genauer auf die abweichenden Bestimmungen zur DIN 18040-2 eingehen.

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